Wettbewerb 2006
sicher starten

„Wissen ist Macht!“

... heißt es bekanntlich. Es gibt viele solcher geflügelten Worte im Zusammenhang mit Lern- und Ausbildungssituationen. Wie auch: „Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen!”

Niemand wird also von einem Azubi verlangen, dass er „aus dem Stand heraus“ sofort perfekte Arbeit abliefert. Schließlich muss er die Tätigkeiten seines gewählten Berufs erst einmal erlernen.

Dabei gibt es allerdings eine wichtige Einschränkung: In Sachen „Arbeitssicherheit“ muss jeder Auszubildende genau Bescheid wissen bevor er eine neue Tätigkeit das erste Mal durchführt.

Und wie soll das gehen? Ganz einfach: Der Ausbilder erklärt, wie eine bestimmte Tätigkeit sicher erledigt wird. Und erst wenn man das wirklich verstanden hat, macht man sich an die Arbeit. In schriftlicher Form findet man eine Übersicht über Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für viele Tätigkeiten in der so-genannten „Betriebsanweisung“.

Der Ausbilder: Ansprechpartner bei (Ausbildungs-)Fragen aller ArtMan sollte diese „Betriebsanweisung“ ernst nehmen, sie also aufmerksam lesen, sich den Inhalt merken und sich später natürlich auch danach richten.

Ach ja: Wenn einem an der Betriebsanweisung noch irgendetwas unklar ist, fragt man natürlich den Ausbilder. Denn noch einmal: Es kommt nicht nur darauf an, dass Ihr alle Informationen für sicheres Arbeiten erhalten habt, Ihr müsst sie auch wirklich verstanden haben, bevor es losgeht.

 

 

Foto Uhu: www.pixelquelle.de
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Abbildung einer Betriebsanweisung
Eine Betriebsanweisung soll enthalten:
  • Anwendungsbereich
  • Gefahren für Mensch und       Umwelt
  • Schutzmaßnahmen
  • Verhaltensregeln
         – auch für den Ernstfall
  • Instandhaltung, Entsorgung
  • Folgen der Nichtbeachtung
  • Umsichtig wie ein Uhu