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Fragen und Antworten zum Thema "Lärm"

 

Wie kann man sich gegen Gehörschäden schützen?

Die wichtigste Vorbeugung besteht darin, sich nicht zu lange zu hohen Lärmpegeln auszusetzen. Falls dies nicht möglich ist, sollten Gehörschutz getragen und ausreichende Lärmpausen eingehalten werden. Am Arbeitplatz muss in Lärmbereichen Gehörschutz getragen werden. Weiterhin müssen vor und während Tätigkeiten in Lärmbereichen ab einem Beurteilungspegel von 85 dB(A) regelmäßig spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 20 "Lärm" durchgeführt werden.

 

 

Können Beschäftigte selbst entscheiden ob sie Gehörschutz tragen wollen oder nicht?

Nein, wenn Gehörschutz vorgeschrieben ist, muss dieser auch getragen werden (Tragepflicht ab einem Beurteilungspegel von 90 dB(A), künftig ab 85 dB(A)). Wenn ein Gehörschutzmittel nicht wirksam ist oder die Arbeit zu sehr beeinträchtigt, sollte man das Problem mit dem Vorgesetzten besprechen bzw. eine Beratung durch die SIFA oder den Arbeitsmediziner in Anspruch nehmen.

 

 

Wer entscheidet darüber, ob Gehörschutz getragen werden muss oder nicht?

Das legt der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Wenn in einem Bereich ein Beurteilungspegel von 85 dB(A) erreicht wird, muss der Arbeitgeber Gehörschutzmittel zur Verfügung stellen. Ab 90 dB (A) müssen diese auch getragen werden. Künftig werden diese Werte um 5 dB(A) abgesenkt.

 

 

Ab welchen Beurteilungspegeln sind technische Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich?

Nach der Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" (BGV B 3) beginnt der Lärmbereich bei einem Beurteilungspegel von 85 dB(A). Ab diesem Wert sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Ab 90 dB(A) ist ein Lärmminderungsprogramm aufzustellen und durchzuführen. Künftig werden diese Werte um 5 dB(A) abgesenkt.

 

Neben der Lärmminderung an den Schallquellen und auf dem Ausbreitungsweg zum Beschäftigten muss persönlicher Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Außerdem müssen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erfolgen.

 

 

Wer stellt den Gehörschutz zur Verfügung?

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet und übernimmt auch die hierbei anfallenden Kosten.

 

 

Sind Kapselgehörschützer den SGehörschutzstöpseln vorzuziehen?

Früher war dies so - heute bieten die Hersteller jedoch eine breite Palette von Stöpseln und Kapseln mit vergleichbarer Schalldämmung.

 

Somit spielen Anforderungen am konkreten Arbeitsplatz bzw. bei der Tätigkeit, der Tragekomfort und die persönliche Einstellung (z. B. ob ein Produkt "drückt" oder als lästig empfunden wird) die entscheidende Rolle. Bei der Auswahl geeigneter Gehörschützer sollten in einer Testphase alle betrieblichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

 

 

Was passiert, wenn Beschäftigte sich weigern Gehörschutz zu tragen?

Sie gefährden vor allem sich selbst und ihre Gesundheit. Auch besteht im Lärmbereich die Tragepflicht für Gehörschützer (ab 90 dB(A), künftig ab 85 dB(A)). Im Weigerungsfall kann ggf. auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.

 

 

Was ist, wenn ich Gehörschutz trage, und Warnsignale nicht mehr hören kann?

Das muss man mit dem Vorgesetzten besprechen. Signale, Warnrufe oder Gefahr ankündigende Geräusche müssen auch beim Tragen von Gehörschutz wahrgenommen werden können. Wenn dies nicht gewährleistet ist, muss der Unternehmer dafür sorgen, dass die Signalgeber verbessert werden und geeigneter Gehörschutz ausgewählt und benutzt wird (Kennzeichnung "W" in der BGIA-Positivliste (BGR 194 "Einsatz von Gehörschützern").

 

Wie ist ein Lärmbereich gekennzeichnet?

Mit dem Gebotszeichen M03 "Gehörschutz benutzen".

Gebotszeichen M03 "Gehörschutz benutzen"

 

Wann müssen Lärm-Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden?

Für Beschäftigte in Lärmbereichen (ab Beurteilungspegel 85 dB(A)) sind Vorsorgeuntersuchungen nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz "Lärm" (G 20) erforderlich. Mit Umsetzung der EG-Richtlinie "Lärm" ist über 80 dB(A) eine vorbeugende audiometrische Untersuchung anzubieten.

 

Vor Beginn einer Tätigkeit in Lärmbereichen und danach mindestens alle 3 Jahre [Beurteilungspegel ab 90 dB(A)] bzw. mindestens alle 5 Jahre [Beurteilungspegel 85 bis 89 dB(A)] wird seit 1.1.2005 vom Arbeitgeber ein Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" oder ein nach dem bisherigen Verfahren für den Grundsatz G 20 ermächtiger Arzt zur Durchführung der Untersuchungen Lärm I bis III beauftragt.

 

Die Ergebnisse entscheiden darüber, unter welchen Bedingungen ein Beschäftigter in Lärmbereichen eingesetzt werden kann und ggf. welche Lärmminderungsmaßnahmen getroffen werden müssen bzw. welche Gehörschützer benutzt werden können/müssen.

 

 

Wer darf Lärm-Vorsorgeuntersuchungen durchführen?

Seit dem 1.1.2005 wird vom Arbeitgeber ein Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" oder ein nach dem bisherigen Verfahren für den arbeitsmedizinischen Grundsatz "Lärm" (G 20) ermächtiger Arzt zur Durchführung der Untersuchungen beauftragt.

 

Eine Facharzt-Ausbildung als HNO-Arzt ist zur Durchführung der üblichen Vorsorgeuntersuchungen nach dem Grundsatz "Lärm" (G 20) nicht nötig, allerdings werden HNO-Ärzte in der Regel bei Auffälligkeiten hinzugezogen.

 

Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen trägt der Arbeitgeber.

 

 

Ist Lärmschwerhörigkeit eine Berufskrankheit?

Ja, Lärmschwerhörigkeit steht in der Liste der Berufskrankheiten. Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen die Betroffenen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.

 

Diese Erkrankungen sind in einer Liste aufgeführt, die von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. (Berufskrankheiten-Verordnung – BKV).

 

 

Kann ich Lärm selbst messen?

Es gibt einfache Messgeräte, die man für eine orientierende Messung einsetzen kann. Wenn man aber genaue Werte benötigt, zum Beispiel um zu entscheiden, ob es sich um einen Lärmbereich handelt oder nicht, sollten betriebliche Fachleute (z.B. Sicherheitsfachkräfte) oder externe Fachleute (z.B. bei den messtechnischen Diensten der Berufsgenossenschaften) die Messung durchführen.

Kapselgehörschützer

Gehöruntersuchung Quelle: Fördergemeinschaft Gutes Hören - FGH