

Bevor Gefahrstoffe im Betrieb eingesetzt werden, muss geprüft werden, ob sie nicht durch weniger gefährliche Stoffe ersetzt werden können. Wenn das nicht möglich ist, sind technische (geschlossene Anlagen, Absaug- und Lüftungseinrichtungen) und organisatorische Maßnahmen (sichere Lagerhaltung, nur kleine Gebinde am Arbeitsplatz) zu treffen. Ist dann immer noch kein umfassender Gesundheitsschutz gewährleistet, muss bei der Arbeit eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen werden.
Nach der Gefahrstoffverordnung muss jede Gefahrstoffverpackung mit
Für bestimmte Gefahrstoffe müssen auch Betriebsanweisungen erstellt werden. Das sind verbindliche schriftliche Anordnungen des Unternehmers, die beim Umgang mit Gefahrstoffen auftretende Gefahren für Mensch und Umwelt beschreiben sowie Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln festlegen. Anhand der Betriebsanweisung müssen alle Beschäftigten, die bei ihrer Arbeit mit Gefahrstoffen umgehen, auch noch einmal mündlich unterwiesen werden.
Manche häufig verwendeten Gefahrstoffe werden in ihrer Gefährlichkeit unterschätzt. So haben Lacke gleich vier verschiedene gefährliche Eigenschaften: Das Einatmen der Dämpfe sowie der Kontakt mit der Haut ist gesundheitsschädlich. Da Lacke außerdem zu den leicht entzündlichen „Beschichtungsstoffen“ zählen, besteht unter bestimmten Bedingungen sogar Brand- und Explosionsgefahr.