Gefahrstoffe können auf verschiedene Weise in den menschlichen Körper gelangen: durch Einatmen, Verschlucken oder über die Haut. Die Schutzmaßnahmen bei der Arbeit mit Gefahrstoffen richten sich nach dem Eintragsweg und reichen von Hautschutz- und Hygienemaßnahmen über persönliche Schutzkleidung (Atem-, Augen-, Gesichtsschutz, Schutzkleidung, -handschuhe und -schuhe bis zu technischen Maßnahmen (geschlossene Anlagen, Absaugvorrichtungen und Raumlüftung). Die Hauptgefahren, die von Gefahrstoffen ausgehen, sind Reizungen, Vergiftungen, Verätzungen, Brände und Explosionen.

Quelle: ARBEIT UND GESUNDHEIT, Unterrichtshilfe next Mai 2005
Je nach Art und Menge des Gefahrstoffs sowie der Einwirkungsdauer reichen die gesundheitlichen Folgen von Unwohlsein über Allergien, Hauterkrankungen, schwere Verätzungen, Vergiftungen und Erbgutschädigungen und Krebserkrankungen bis zum Tod.
Arbeitsplatzgrenzwerte
Zum Schutz der Gesundheit sind die Grenzwerte für Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz gesetzlich festgelegt und dürfen nicht überschritten werden. Diese AGW-Werte (AGW = Arbeitsplatzgrenzwert) sind ausgelegt auf einen Achtstundentag bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Für die Konzentration von Gefahrstoffen im Körper gelten die sogenannten Biologischen Grenzwerte. Sie berücksichtigen zusätzlich die Arbeitsbedingungen (schwere Arbeit = höheres Atemvolumen) und individuelle Reaktionen des Körpers auf bestimmte Stoffe.