

Gefahrstoffe kann jeder an den leuchtend orangefarbenen Gefahrensymbolen auf der Verpackung erkennen. Sie können fest, flüssig oder gasförmig sein und sind an nahezu jedem Arbeitsplatz zu finden. Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gelten besondere Vorschriften. Eine der wichtigsten Verordnungen ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie regelt unter anderem die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen.
Alle Stoffe, die eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften haben, werden zu den Gefahrstoffen gezählt:
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