Verweis zur Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Verweis zu: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Verweis zur Aktion: „Jugend will sich-er-leben” Verweis zum Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) Verweis zur Initiative Neue Qualität der ArbeitVerweis: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V. - DVR
 
 
Foto zum Thema: Gefahrstoffe
Gefahrstoffe - Reizend oder ätzend

Gefahrstoffe kann jeder an den leuchtend orangefarbenen Gefahrensymbolen auf der Verpackung erkennen. Sie können fest, flüssig oder gasförmig sein und sind an nahezu jedem Arbeitsplatz zu finden. Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gelten besondere Vorschriften. Eine der wichtigsten Verordnungen ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie regelt unter anderem die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen.

Alle Stoffe, die eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften haben, werden zu den Gefahrstoffen gezählt:

explosionsgefaehrlich
brandfoerdernd
entzuendlich
giftig
gesundheitsschaedlich
aetzend

krebserzeugend

erbgutveraendernd
umweltgefaehrlich
gesundheitsschaedlich V
Gefahrstoffe
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