Verweis zur Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Verweis zu: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Verweis zur Aktion: „Jugend will sich-er-leben” Verweis zum Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) Verweis zur Initiative Neue Qualität der ArbeitVerweis: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V. - DVR
 
 
Lärmschutz
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Lärm am Arbeitsplatz

Die Lautstärke von Geräuschen, der sogenannte Schalldruckpegel, wird in der physikalischen Einheit Dezibel A dB(A) gemessen.

Lärm stört bei der Arbeit: Die Fehlerquote steigt in einer lauten Arbeitsumgebung, bei einer Geräuschkulisse von 70–80 dB(A) beispielsweise um beachtliche 40 %.

Ab 85 dB(A) wird es gefährlich: Geräusche ab diesem Schallpegel können bei ständiger Einwirkung Hörschäden verursachen. Wie sehr das Gehör geschädigt wird, hängt von der Schallintensität und der Einwirkungsdauer ab.
Gegen Lärmschäden helfen weder Medikamente noch Operationen, sie sind nicht heilbar. Schreitet der Hörverlust weiter fort, bleibt nur noch ein Hörgerät. Das kann die großartige Leistung unserer Ohren aber nicht ersetzen. Und diese Schädigung des Gehörs ist kein Einzelfall: Lärmschwerhörigkeit ist die häufigste anerkannte Berufskrankheit.

Die Folgen von Schwerhörigkeit liegen auf der Hand: Wer nicht gut hört, lebt gefährlich: Informationen werden nicht oder falsch verstanden, Warnsignale überhört.

Den einzigen Schutz bietet Vorbeugen: z. B. der Einsatz von “leiseren“ Arbeitsmitteln und -verfahren (technischer und organisatorischer Lärmschutz), das konsequente Tragen von Gehörschutz (persönlicher Lärmschutz) und regelmäßige, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.

Gehoerschutz
Gehörschutzstöpsel mit und ohne Schnur, Bügelstöpsel, Kapselgehörschützer , oder die individuell anpassbare Otoplastik – die Auswahl an Gehörschutz ist groß. Der Gehörschutz richtet sich nach den Erfordernissen am Arbeitsplatz sowie Art und Dauer des Lärms und sollte am besten mit dem Vorgesetzten, der Sicherheitsfachkraft oder dem Betriebsmediziner ausgewählt werden.


Lärmentwicklung am Arbeistplatz

Kreissäge, Winkelschleifer 100 dB(A)
Presslufthammer 100 - 110 dB(A)
Zulässige Arbeitsplatzwerte nach der Arbeitsstättenverordnung für 8 Stunden pro Tag: 85 dB(A)
Computer und Kopierer 65-70 dB(A)
Büros 55-70 dB(A)
>= 80 dB(A) - Arbeitsgeber ist verpflichtet, jedem Arbeitsnehmer einen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen
> 85 dB(A) Beschäftigte sind verpflichtet Gehörschutz zu tragen
Quelle: BG-Vorschriften