Verweis zur Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Verweis zu: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Verweis zur Aktion: „Jugend will sich-er-leben” Verweis zum Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) Verweis zur Initiative Neue Qualität der ArbeitVerweis: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V. - DVR
 
 
Rauchen, Alkohol und Drogen
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gehören nicht an den Arbeitsplatz!

Alkohol ist am Arbeitsplatz zwar nicht grundsätzlich verboten, aber in Betriebsvereinbarungen können Einschränkungen beziehungsweise Verbote festgelegt sein. Diese sind natürlich unbedingt zu beachten.

Davon unabhängig ist vom Alkoholkonsum während der Arbeitszeit prinzipiell abzuraten: Er beeinflusst die Leistungsfähigkeit, beeinträchtigt das Sehvermögen, senkt die Reaktionszeit und erhöht gleichzeitig die Risikobereitschaft. Alles Faktoren, die einen Arbeitsunfall begünstigen können. Schon der kleine Schluck Sekt, Bier oder Wein bei der Geburtstagsfeier des Kollegen kann da ein Schluck zuviel sein. Dass man unter Alkoholeinfluss nicht mehr sicher Auto fahren kann, weiß jeder. Auch dass der Gleichgewichtssinn nicht mehr richtig funktioniert. Das kann nicht nur für die Arbeit auf der Leiter oder dem Gerüst gefährlich sein, da wird auch schon mal eine Treppe zum gefährlichen Hindernis.

Alkoholgehalt im Blut Wirkung
ab 0,3 Promille Beeinträchtigungen der Sehleistung
ab 0,4 Promille erhöhte Risikobereitschaft
ab 0,7 Promille Gleichgewichtsstörungen, deutlich längere Reaktionszeit
ab 0,8 Promille Konzentrationsschwäche, starke Beeinträchtigung des räumlichen Sehvermögens
ab 1,3 Promille Orientierungsschwierigkeiten, Abbau von Hemmungen

Auch wer Drogen wie Cannabis oder Ecstasy am Arbeitsplatz konsumiert, gefährdet sich und seine Kollegen und riskiert einen Arbeitsunfall.

Rauchen am Arbeitsplatz ist in bestimmten Bereichen generell verboten, z. B. überall dort, wo Brand- und Explosionsgefahren bestehen oder Tabakrauch die Produktion gefährden (pharmazeutische Betriebe) kann. Seit der Verankerung des Nichtraucherschutzes in der Arbeitsstättenverordnung hat jeder Beschäftigte Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Immer mehr Betriebe führen Rauchverbote ein oder schaffen rauchfreie Zonen.