Verweis zur Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Verweis zu: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Verweis zur Aktion: „Jugend will sich-er-leben” Verweis zum Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) Verweis zur Initiative Neue Qualität der ArbeitVerweis: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V. - DVR
 
 
Ersthelfer und Verbandbuch
Dürfen in keinem Betrieb fehlen: Ersthelfer und Verbandbuch

In jedem Betrieb muss es zur Gewährleistung der Ersten Hilfe bei Notfällen sogenannte Ersthelfer geben. Das sind speziell in Erster Hilfe ausgebildete Mitarbeiter, die jeder im Betrieb kennen sollte. Damit er – auch bei einer kleineren Verletzung – weiß, an wen er sich wenden kann. In jedem Betrieb muss es auch ausreichend Erste-Hilfe-Material und ein Verbandbuch geben. Der Verbandkasten muss jederzeit leicht zugänglich und mit dem Rettungszeichen „Erste Hilfe“ gekennzeichnet sein. In das Verbandbuch sollen alle Verletzungen und Erste-Hilfe-Leistungen eingetragen werden. Die Angaben dienen als Beleg, dass es sich um einen Arbeitsunfall bzw. eine arbeitsbedingte Gesundheitsschädigung handelt. Das ist wichtig, wenn sich aus einer vermeintlich harmlosen Verletzung Spätfolgen ergeben. Mit dem Eintrag ins Verbandbuch lässt sich dann ein möglicher Anspruch auf Versicherungsleistungen nachweisen.

Foto: Erste Hilfe am Übungsobjekt

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