

Ob ein Jugendlicher gesundheitlich auch für den gewählten Beruf geeignet ist, kann die vor dem Ausbildungsstart vorgeschriebene Erstuntersuchung klären. Wer an Allergien leidet, Asthma oder Probleme mit dem Rücken hat, sollte beispielsweise keinen Beruf ergreifen, der zusätzliche Allergiegefahren birgt bzw. in dem er schwer heben und tragen muss. Werden solche gesundheitlichen Risiken nicht rechtzeitig erkannt, ist später vielleicht ein Abbruch der Ausbildung nötig. Nach einem Jahr im Job wird dann bei einer Nachuntersuchung festgestellt, ob die Arbeit Auswirkungen auf die Gesundheit oder Entwicklung des Auszubildenden hat.
Für alle Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz besonderen Belastungen ausgesetzt sind, zum Beispiel Lärm, Hitze oder Gefahrstoffen sind die sogenannten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen Pflicht.