

Kein Profifußballer geht ohne Schienbeinschützer auf den Platz. Beim Eishockey geht nichts ohne „Schutzanzug“. Auch Mountainbiker tragen einen Kopfschutz und die meisten Inlineskater fahren nicht ohne Knie- oder Ellbogenschützer. Am Arbeitsplatz ist das genauso: unterschiedliche Gefährdungen erfordern unterschiedliche Schutzmaßnahmen. Wer mit ätzenden Gefahrstoffen umgeht oder in einer sehr lauten Arbeitsumgebung beschäftigt ist, braucht einen anderen Schutz als der Krankenpfleger oder die Verwaltungsangestellte. Welche persönliche Schutzausrüstung (PSA) für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist, steht in der Betriebsanweisung. Sind Schutzbrille, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Stechschutz, etc. laut Betriebsanweisung vorgeschrieben, müssen sie auch unbedingt getragen werden. Die PSA ist vom Unternehmer kostenlos zur Verfügung zu stellen und regelmäßig zu warten.
Wer am Arbeitsplatz gewissenhaft die notwendige PSA trägt, ist nicht etwa übertrieben ängstlich – er zeigt vielmehr, dass er genau Bescheid weiß! Übrigens, eine Schutzausrüstung muss nicht unbequem und unpraktisch sein oder Dich unvorteilhaft aussehen lassen. Die richtige PSA passt perfekt, schützt optimal und Du kannst dabei auch noch gut aussehen. Auch wenn keine PSA vorgeschrieben ist, sind bei der Arbeitskleidung (work wear) einige Regeln zu beachten:
| ok! | nicht ok! |
| eng anliegende Kleidung | T-Shirt und Hemd über der Hose, weite Ärmel |
| lange Haare nicht offen tragen | offene lange Haare |
| kein Schmuck | Ringe, Ketten, Armbänder |
| verdeckte Knöpfe | offene Knöpfe und Taschen an der Kleidung |
| Schuhe mit Fersenhalt und Zehenschutz, mittleren Absätzen und rutschfesten Sohlen; Sicherheitsschuhe | Flipflops, Highheels, offene Turnschuhe, glatte Sohlen, Sandalen |