
Betriebsanweisungen sind für das gefahrlose Arbeiten mit Maschinen, Geräten oder Arbeitsstoffen da. Sie sind vom Arbeitgeber in kurzer und verständlicher Form auf Grundlage der jeweiligen Betriebsanleitung zu erstellen und am Arbeitsplatz anzubringen. Das muss unbedingt drin stehen:
Das Lesen der Betriebsanweisung reicht noch nicht, um eine Maschine sicher bedienen zu können. Dazu ist unbedingt noch die Unterweisung durch Ausbilder oder Vorgesetzte nötig.
Wo der Not-Aus-Schalter ist, muss jeder wissen, der eine Maschine oder Anlage bedient! Wenn er gedrückt wird, stoppt die Maschine sofort. Das kann im Notfall lebenswichtig sein. Damit er dann auch wirklich funktioniert, muss er regelmäßig überprüft werden.
Jeder Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeiter vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Wenn Mitarbeiter neue Aufgaben übernehmen, sich Gesetze oder Vorschriften ändern oder wiederholt Unfälle passieren, sind zusätzliche Unterweisungen durchzuführen. Eine gute Unterweisung macht auf Gefährdungen aufmerksam, informiert über Schutzmaßnahmen und richtiges Verhalten und fördert die Einsicht, sich vorschriftsmäßig zu verhalten. Denn wer Betriebsanweisungen und Unterweisungen nicht beachtet oder nicht ernst nimmt, riskiert einen Arbeitsunfall. Unterweisungen sind nicht auf das Bedienen von komplizierten Maschinen beschränkt. Sie sind überall dort sinnvoll, wo sicherheits- und gesundheitsbewusstes Verhalten im Betrieb angesagt ist. Auch dass Zigarettenkippen nicht in den Papierkorb geworfen werden dürfen, bei bestimmten Arbeiten immer die Schutzbrille aufgesetzt werden muss oder keine Kartons die Verkehrswege blockieren, kann Thema einer Unterweisung sein.
| Betriebsanleitung | wird vom Hersteller zusammen mit dem Gerät oder der Anlage geliefert |
| Betriebsanweisung | ist nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften für bestimmte Maschinen, Geräte, Arbeitsverfahren (z. B. Schweißen), Arbeitsabläufe und -stoffe vom Unternehmer schriftlich (auf max. 1 DIN A-Seite) zu erstellen und am Arbeitsplatz anzubringen |
| Unterweisung | ist arbeitsplatzbezogen und hat durch Ausbilder oder Vorgesetzte zu erfolgen; sie muss die Punkte: erklären, zeigen und üben umfassen |