Wie die Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung ist auch die gesetzliche Unfallversicherung ein Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die nach Branchen gegliederten gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherung der öffentlichen Hand (Unfallkassen).
Jeder Beschäftigte — und natürlich auch jeder Auszubildende — genießt bei Arbeits- und Wegeunfällen und berufsbedingten Krankheiten Versicherungsschutz. Das bedeutet: Wenn Dir bei der Arbeit ein Unfall passiert oder Du arbeitsbedingt krank wirst, kümmert sich die zuständige Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse um Behandlung und Reha-Maßnahmen und zahlt bei Bedarf auch Umschulung oder Rente.
Die nach Branchen gegliederten Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie werden aus den Beiträgen ihrer Mitglieder – das sind die Arbeitgeber der einzelnen Branchen — finanziert.
Nach dem Sozialgesetzbuch haben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung folgende Aufgaben:
- Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- Erarbeitung von Unfallverhütungsvorschriften und technischen Standards
- Beratung, Forschung und Ausbildung
- Optimale medizinische Versorgung, Wiederherstellen von Gesundheit und Leistungsfähigkeit nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, berufliche Wiedereingliederung
- Geldleistungen an Versicherte und Hinterbliebene