
Vorgesetzter: der erste Ansprechpartner für alle Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur)
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss bestimmte berufliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen. Sie berät den Betrieb in Fragen der Arbeitssicherheit. Ihre Aufgaben legen Gesetz und Unfallverhütungsvorschriften fest.
Betriebsarzt
Der Betriebsarzt ist ein Arzt mit einer arbeitsmedizinischen Zusatzqualifikation. Seine Aufgabe ist die medizinische Beratung von Unternehmern und Mitarbeitern in Fragen des Gesundheitsschutzes. Er beurteilt die Arbeitsplätze in arbeitsmedizinischer Hinsicht, führt die vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Untersuchungen durch und organisiert die Erste Hilfe.
Sicherheitsbeauftragter
Alle Unternehmen, die mehr als 20 Beschäftigte haben, müssen einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Das ist ein Mitarbeiter aus dem Betrieb, der sich das nötige Wissen in entsprechenden Kursen der Berufsgenossenschaften angeeignet hat. Er übt die Funktion ehrenamtlich und zusätzlich zu seiner sonstigen betrieblichen Tätigkeit aus. Dazu muss ihn der Unternehmer auch zeitweise freistellen. Zu seinen Aufgaben zählt: auf Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen zu achten und die Kollegen zu sicherheits- und gesundheitsgerechtem Verhalten zu motivieren. Dabei hat er weder Weisungsbefugnis noch Aufsichtsfunktion.