Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die gesetzliche Grundlage für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Daneben gelten noch weitere Gesetze und Verordnungen und Regelungen der Berufsgenossenschaften. Jeder Unternehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet:
- mögliche Gefährdungen in seinem Betrieb zu erkennen
- Maßnahmen zur Beseitigung zu treffen und
- alle Mitarbeiter in ihre Tätigkeiten einzuweisen und über Unfall-, Gesundheitsgefahren und Schutzmaßnahmen zu informieren.
| Gefahr: |
alles, was dem Menschen Schaden zufügen kann (Feuer, Lärm, Arbeiten in großer Höhe, Mobbing, negativer Stress, elektrischer Strom, Chemikalien, Strahlungsenergie |
| Gefährdung: |
entsteht, wenn Mensch und Gefahr zusammenkommen |
| Risiko: |
Wahrscheinlichkeit, dass ein Mensch durch eine Gefahr geschädigt wird |
Nicht nur der Unternehmer trägt Verantwortung, auch alle Mitarbeiter und mit ihnen natürlich auch die Auszubildenden. Sie sind für ihr Verhalten am Arbeitsplatz verantwortlich und dafür, dass sie sich und andere bei der Arbeit nicht gefährden.
Deine Rechte im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:
| über alle Gefahren und notwendigen Schutz- und Notfallmaßnahmen am Arbeitsplatz informiert zu sein |
| kostenlose Bereitstellung arbeitsplatzbezogener Informationen, Unterweisung und Ausbildung |
| kostenlose Bereitstellung der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung |
| Fragen zu stellen, riskante Arbeitsabläufe oder -bedingungen zu melden und vom Arbeitgeber angehört zu werden |
| unsichere Tätigkeiten abzulehnen |
Zusätzlicher Schutz für alle unter 18
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, für den gilt das Jugendschutzgesetz. Er darf
keine Arbeiten ausführen,
- die seine körperlichen und psychischen Grenzen übersteigen
- bei denen er toxischen Substanzen, schädlicher Strahlung, extremen Temperaturen, Lärm oder Vibrationen ausgesetzt ist
- die wegen fehlender Erfahrung oder Ausbildung zu Unfällen führen können
