Verweis zur Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Verweis zu: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Verweis zur Aktion: „Jugend will sich-er-leben” Verweis zum Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) Verweis zur Initiative Neue Qualität der ArbeitVerweis: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V. - DVR
 
 
Nicht nur Gesetze und Vorschriften!
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die gesetzliche Grundlage für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Daneben gelten noch weitere Gesetze und Verordnungen und Regelungen der Berufsgenossenschaften. Jeder Unternehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet:
Gefahr: alles, was dem Menschen Schaden zufügen kann (Feuer, Lärm, Arbeiten in großer Höhe, Mobbing, negativer Stress, elektrischer Strom, Chemikalien, Strahlungsenergie
Gefährdung: entsteht, wenn Mensch und Gefahr zusammenkommen
Risiko: Wahrscheinlichkeit, dass ein Mensch durch eine Gefahr geschädigt wird

Nicht nur der Unternehmer trägt Verantwortung, auch alle Mitarbeiter und mit ihnen natürlich auch die Auszubildenden. Sie sind für ihr Verhalten am Arbeitsplatz verantwortlich und dafür, dass sie sich und andere bei der Arbeit nicht gefährden.

Deine Rechte im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:
über alle Gefahren und notwendigen Schutz- und Notfallmaßnahmen am Arbeitsplatz informiert zu sein
kostenlose Bereitstellung arbeitsplatzbezogener Informationen, Unterweisung und Ausbildung
kostenlose Bereitstellung der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung
Fragen zu stellen, riskante Arbeitsabläufe oder -bedingungen zu melden und vom Arbeitgeber angehört zu werden
unsichere Tätigkeiten abzulehnen

Zusätzlicher Schutz für alle unter 18 Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, für den gilt das Jugendschutzgesetz. Er darf keine Arbeiten ausführen, Foto: Kinder unter 18 Jahren
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
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