Hautschutzplan

Nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 540) ist für jeden Arbeitsplatz, an dem mit hautbelastenden Stoffen gearbeitet wird, ein Hautschutzplan erforderlich.

Dieser ist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu erstellen und sollte die zu benutzenden Hautschutzmittel, -reinigungsmittel und -pflegemittel sowie Anwendungshinweise aufführen.

Foto: Blick auf Hautschutzlan
Der Hautschutzplan sollte gut sichtbar an allen Waschplätzen aushängen.

>>Mehr allgemeine Infos zum Thema Hautschutzplan
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Beispiele
für branchenspezifische Musterhautschutzpläne:

>>Muster-Hautschutzplan Floristik im Merkblatt Blumen und Pflanzen der BGE
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>>Muster-Hautschutzplan für Gebäudereiniger
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>>Muster-Hautschutzplan für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich
(externer Verweis)

>>Hautschutzpläne für Metallberufe (verschiedene Tätigkeiten bzw. Arbeitsstoffe)
(externer Verweis auf Downloadseite der VMBG)