Jugend will sich-er-leben in Leichter Sprache

Inhalte der Internetseite in Leichter Sprache

Was bietet die Website?

Das Programm heißt „Jugend will sich-er-leben“.

Es wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung organisiert.

Abgekürzt heißt sie DGUV.

Sie machen jedes Jahr ein Programm für Jugendliche.

 

Was ist dieses Jahr das Thema?

Es geht um 1. Hilfe.

Das ist eine Ehrensache.

Man kann anderen helfen, das ist eine Ehre.

Das Thema ist „Erste Hilfe? Ehrensache!“

 

Warum machen sie ein Programm?

Die DGUV macht ein Prävention-Programm.

Prävention heißt vor-beugen.

Das heißt, man macht sich vorher Gedanken,

wie man sich bei der Arbeit besser schützen kann.

Die DGUV will Gesundheit schützen.

Sie will mehr Sicherheit.

Es soll weniger Unfälle, Verletzungen

und Krankheiten geben.

Deshalb macht sie ein Programm.

 

Für wen ist das Programm?

Das Programm ist für

  • Berufsschulen
  • Berufsausbildungen.

 

Es gibt Materialien

  • für den Unterricht.
  • für Unterweisungen (Regeln und Umgang).

Die Lehrer oder Ausbilder und die Schüler bekommen es.

Die Schüler lernen,

wie sie sich in Zukunft besser schützen können.

 

Bedienung und Navigation in Leichter Sprache

 

Hier erklären wir Ihnen

wie man diese Internetseite benutzt.

 

Die Internetseite heißt Jugend will sich-er-leben.

Sie wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gemacht.

Abgekürzt heißt sie DGUV.

Auf Ihrem Computer und auf Ihrem Handy

sieht die Internetseite nicht immer gleich aus.

Aufbau und Inhalt bleiben aber gleich.

 

Oben in der Kopfzeile

Links oben ist ein Logo.

Das ist das Logo von Jugend will sich-er-leben.

Wenn Sie zurück zur Startseite wollen

auf das Logo klicken.

 

Unter dem Logo sind Menüs.

In den Menüs sind Themen der Website.

Das sind die Themen:

  • Für Lehrkräfte (Unterrichtskonzept, Filme in der Mediathek anschauen und Wettbewerbe zum Mitmachen)
  • Für Ausbilderinnen und Ausbilder (Unterrichtskonzept - Unterweisung und richtiger Umgang am Arbeitsplatz, Filme in der Mediathek anschauen)
  • Jahresthema „Erste Hilfe“ (Was gibt es? Auf Infothek wichtige Infos anschauen, am Quiz teilnehmen)
  • Über JWSL (Wer ist das? Wer ist die DGUV?)

 

Unten ist ein großes Bild zu sehen.

Es zeigt das Jahresthema „Erste Hilfe? Ehrensache!“

 

Oben rechts ist eine Lupe.

Das ist die Suchfunktion.

Sie haben etwas nicht gefunden.

Man möchte suchen.

Auf dem Bild ist eine graue Lupe.

Schreiben Sie ein Wort in das Kästchen.

Es wird dann automatisch für Sie gesucht.

 

Wo finde ich barrierefreie Angebote?

Unten in der Fußzeile

sehen Sie

- Gebärdensprache

- Leichte Sprache

- Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Gebärdensprache

Das ist die Gebärdensprache.

Sie ist die Sprache der Menschen

die nicht hören können.

Hier finden Sie Videos in Gebärdensprache.

 

Leichte Sprache

Das ist die Seite für Leichte Sprache.

Das ist für Leichte Sprache.

Hier finden Sie Texte in Leichter Sprache.

 

Erklärung zur Barrierefreiheit steht unten in der Fußzeile.

Dort wird erklärt, was auf der Internetseite barrierefrei ist.

Was ist barrierefrei auf der Internetseite?

 

Was steht auf der Startseite?

Es wird das aktuelle Thema gezeigt.

Es ist kurz beschrieben, was das Programm macht.

 

 

Was steht in der Fußzeile?

Hier finden Sie Kontaktinformationen.

Sie können uns schreiben, anrufen oder besuchen.

 

Impressum

Hier stehen Informationen:

- Wer hat die Website gestaltet?

- Wer betreut die Website?

 

Datenschutz

Wir haben Informationen über Sie

wenn Sie unsere Website besuchen.

Zum Beispiel:

Wann haben Sie die Website besucht?

Diese Informationen werden Daten genannt.

Hier erfahren Sie

was wir mit diesen Daten machen.

 

Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

 

Alle Menschen sollen Internetseiten

gut nutzen können.

Zum Beispiel auch für

- blinde Menschen

- gehörlose Menschen und

- Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Deshalb sollten Webseiten barrierefrei sein.

 

In diesem Text steht:

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Und wo man sich beschweren kann,

- wenn eine Website nicht barrierefrei ist?

- wenn eine Anwendung nicht barrierefrei ist?

 

Was sagt das Gesetz?

Öffentliche Stellen müssen für ihre Internetseiten eine Erklärung zur Barrierefreiheit abgeben.

Das schreibt die EU-Richtlinie 2016 / 2102 vor.

In Deutschland heißt das Gesetz BITV 2.0.

 

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • Deutsche Unfallversicherung.

Sie ist für die Pflege der Website verantwortlich.

Die öffentliche Stelle muss

sich an dieses Gesetz halten.

 

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht

Wie barrierefrei ist die Website?

Fachleute können dies überprüfen.

Die öffentliche Stelle kann

das auch selbst prüfen.

 

Gibt es noch Barrieren auf der Internetseite?

Dann ist eine Liste der

Barrieren in der Erklärung.

Nicht alles muss barrierefrei sein.

Es gibt also Ausnahmen.

 

Das ist wichtig:

Die Behörde kann nicht selbst

über die Ausnahmen entscheiden.

Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.

 

Auch das Datum muss angegeben werden.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit abgegeben?

 

Barrieren melden

Sie möchten die Website nutzen.

Aber es geht nicht,

weil es noch Barrieren gibt?

Fragen oder Beschwerden z.B.

Es gibt Barrieren auf der Website.

Sie brauchen Informationen auf der Website,

aber die Informationen sind nicht barrierefrei.

 

Schreiben Sie an:

Landesverband Mitte

Isaac-Fulda-Allee 18

55124 Mainz

Telefon: 06131 80215155

Fax: 06131 80225155

E-Mail: milena.baehnisch@bghm.de

 

Oder sind Sie nicht zufrieden?

Dann können Sie sich beschweren.

Schreiben Sie oder sie rufen dort an:

https://soziales.hessen.de/Ueber-Uns/Beauftragte-fuer-barrierefreie-IT

 

Die Schlichtungsstelle prüft Ihre Beschwerde.

Sie kümmert sich um den Streit.

Das nennt man Schlichtung.

Deshalb heißt sie auch Schlichtungsstelle.

Die Schlichtungsstelle überprüft die öffentliche Stelle (Behörde, Amt).

Sie kümmert sich um den Streit.

Sie müssen nichts bezahlen.